Alle Bachelor- und Master-Studierenden einer Fachhochschule oder Universität in Baden-Württemberg, welche eine Projekt-, Bachelor- oder Masterarbeit mit einem bioökonomiebezogenem Thema in einem Unternehmen schreiben möchten. Auch internationale Studierende sind ausdrücklich dazu aufgefordert, sich zu bewerben.
Leider sind Bewerbungen von Gruppenarbeiten nicht möglich, wir können nur Einzelpersonen direkt fördern. Es muss eine/n Bewerber/in geben, welche auch eine Projektarbeit oder einen Abschlussbericht vorlegen muss. Wenn dieses Einzelprojekt in eine Gruppenarbeit eingebunden ist, ist eine Bewerbung möglich.
Nein, BiopartnerBW fördert keine Start-ups.
Bevor Studierende eine Bewerbung einreichen können, sollten sie selbstständig eine betreuende Person an der Hochschule bzw. Universität sowie eine betreuende Person in dem Unternehmen finden, in dem sie ihre Bachelor-, Master-, oder Projektarbeit schreiben möchten. Für die Bewerbung ist eine trilaterale Betreuungsvereinbarung zwischen den Studierenden und den oben genannten betreuenden Personen notwendig. Die Bewerbung wird dann von unserem Management-Board geprüft. Bei erfolgreicher Annahme des Projektes erhalten die Studierenden ein Bewilligungsschreiben. Das Bewerbungsformular ist auf der Homepage als Download verfügbar. Potenzielle Partnerunternehmen finden Sie hier.
Die trilaterale Betreuungsvereinbarung ist ein Dokument, welches bezeugt, dass die Studierenden ihre Forschungsarbeit in einem Unternehmen durchführen werden und bereits eine betreuende Person an einer Hochschule bzw. Universität haben. Alle drei Parteien müssen die trilaterale Betreuungsvereinbarung unterschreiben und diese wird gemeinsam mit der Bewerbung eingereicht. Das Formular ist als Download auf der Homepage verfügbar.
Die maximale Fördersumme beträgt 5.000€ pro gefördertes studentisches Forschungsprojekt. Davon können Kosten wie z.B. Reisekosten, Materialkosten für Verbrauchsmaterial, Laborgeräte, persönliche Schutzausrüstung oder Gehälter für eine Stelle als studentische Hilfskraft für die Dauer der Forschungsarbeiten bezahlt werden.
Die Förderung des studentischen Projektes findet im Rahmen einer Auslagenerstattung statt. Dies bedeutet, dass sowohl Studierende als auch Unternehmen gesammelte Rechnungen und Belege (im Original) für Ausgaben im Rahmen des studentischen Projektes (monatlich) bei uns einreichen können und die Auslagen erstattet bekommen.
Wirtschaftsgüter von über 250 € netto (Werkzeuge, (EDV-) Geräte, Softwarelizenzen, Laboreinrichtung, Schutzkleidung, Maschinen etc.), welche mit Fördermitteln für das studentische Projekt direkt gekauft werden, sind Eigentum der Universität Hohenheim und werden inventarisiert. Der Projektleitung sind in diesem Fall unverzüglich alle erforderlichen Original-Unterlagen der Anschaffung eines solchen Wirtschaftsgutes zu übermitteln, damit die Inventarisierung eingeleitet werden kann. Nach Beendigung des studentischen Projektes müssen diese mit Fördermitteln angeschafften Wirtschaftsgüter unverzüglich der Universität Hohenheim überstellt werden.
Damit die Wirtschaftsgüter auch nach Ablauf des studentischen Projektes im Besitz der Firma verbleiben können, kann das Unternehmen die Wirtschaftsgüter mit eigenen Mitteln kaufen und der/dem Studierenden als Leihgeräte über die Projektdauer hinweg in Rechnung stellen. Diese Rechnungsstellung kann beispielsweise im Rahmen einer monatlichen Leihgebühr über die Laufzeit des studentischen Projektes erfolgen. Auch bei diesem Vorgehen sind der Projektleitung sämtliche Belege (Nachweis über von den Studierenden/Unternehmen beglichenen Mietgebühren, Leihgerät-Verträge etc.) vorzulegen, um die Ausgaben zurückerstattet zu bekommen.
Kosten für Dritte können übernommen werden. Beispiel: Für die Nutzung eines bestimmten Analysegerätes wird eine geschulte Person benötigt, welche das Analysegerät bedient. Sofern dafür eine Rechnung für die Personalkosten vorliegt, können die Kosten erstattet werden. Kosten für beispielsweise extern durchgeführte Datenauswertungen können ebenfalls erstattet werden.
Studentische Projekte mit Forschungsbezogenheit auf Lignocellulose und Laubhölzern werden bevorzugt gefördert. Bewerbungen für die Förderung von Projekten aus dem Lebensmittelbereich werden berücksichtigt.
Nein, das Unternehmen, in welchem die studentischen Forschungsarbeiten durchgeführt werden, muss nicht zwingend in Baden-Württemberg ansässig sein.
Leider können wir keine Unterstützung bei der Findung eines Partnerunternehmens stellen. Wir haben jedoch eine Liste an interessierten Unternehmen für eine potenzielle Kooperation zusammengestellt. Es werden auch Matchmaking Events stattfinden, bei denen man Unternehmen kennenlernen kann. Das nächste Matchmaking findet am 24. November 2021 statt. Hier geht's zur Anmeldung.
BioPartnerBW erhebt keinen Anspruch auf Projektdaten oder enstehendes geistiges Eigentum. Dieser Aspekt sollte vorab mit der Partnerfirma und der betreuenden Person an der Hochschule/Universität vereinbart werden.